Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz sorgt für Qualitätssicherung und gewährleistet Ihnen eine Konfliktlösung ohne Rechtsnachteile. Gesetzliche Fristen, die vorgeschrieben sind, um z.B. Ansprüche geltend zu machen oder eine Klage einzubringen werden durch den Mediationsprozess gestoppt. Diese Fristenhemmung gilt, so lange die Mediation von einem*r eingetragenen Mediator*in durchgeführt wird. Nähere Informationen holen Sie bitte bei Ihrer Rechtsberatung ein.